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AGB

§1  Zustandekommen des Vertrages
Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche oder fernmündliche Bestätigung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. ab Abgabe der mündlich oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nehmen wir das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nehmen wir das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot sind wir 10 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot von uns innerhalb von 10 Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form beim Reisebüro oder bei der Buchungsstelle.

§2 Inhalt des Vertrages

Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im
Buchungsbeleg.
Wir müssen uns jedoch
Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung
berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des
Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der
Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die
Durchführung von Abholungen und Rückfahrten im
Buchungsbeleg des Kunden.
Die Beförderung von maximal einem Kind unter 12 Jahren pro Erwachsenen (bis zu gesamt 7 Personen) ist im Preis enthalten. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weiter angefahrener Adresse auf dem direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein.  
Die Beförderung erfolgt durch uns oder ausgewählte Leistungsträger.
2.1. Wir verpflichten uns, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 1 Stunde) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftzeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.
2.2. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte
Witterungsverhältnisse ect. sind auch von uns nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.
2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich uns; sie ergibt sich aus der Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.

§3 Preis
Der im Buchungsbeleg angegebene Preis ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem Reisebüro oder der Buchungsstelle bzw. bei unserem Leistungsträger bei Antritt der Transferfahrt, sofort und in voller Höhe zu entrichten.  

§4 Rücktritt

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei uns spätestens 24 Stunden vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Innerhalb von 24 Stunden werden 75 % vom Fahrpreis berechnet und bei Stonierungen innerhalb von 1 Stunde vor Fahrantritt oder bei Nowshow werden 100% gültigen Fahrpreises berechnet.

§5 Gewährleistung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haften wir dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von uns der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Wir haften im übrigen nur für grobes Verschulden. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

§6 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 01.04.2012